(kunid) Weil allseits eine große Verunsicherung rund um Versicherungsthemen besteht, hat EFM Versicherungsmakler die häufigsten Anfragen samt Antworten nach Themenbereichen zusammengefasst.
Der aktuelle Beratungsbedarf ist groß. Im Folgenden daher eine Aufschlüsselung möglicher Fragen nach der Versicherungsart – und sehr konkrete Fragen und Antworten.
Krankenversicherung
Zahlt meine private Krankenversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke?
Sollten Sie aufgrund einer Infektion an Covid-19 im Krankenhaus stationär behandelt werden müssen, sind Sie versichert.
Sollte die Behandlung nicht auf einer Sonderklasse-Station erfolgen, sondern in der allgemeinen Klasse oder in einer Quarantäne-Station, steht Ihnen das vereinbarte Ersatztaggeld zu.
Im Falle eine Quarantäne besteht keine Leistung der Krankenversicherung, diese leistet nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen.
Ich habe Corona-Symptome: Zahlt meine ambulante Heilbehandlung den Privatarzt-Besuch?
Sollte bei Ihnen ein Verdacht auf eine Corona-Infektion bestehen, suchen Sie keinesfalls einen Arzt auf, unabhängig davon ob Kassen- oder Privatarzt.
Rufen Sie die Gesundheitshotline 1450 an, dort erhalten Sie Informationen zu weiteren Maßnahmen.
Greift meine Krankenhaus-Taggeld-Versicherung, wenn ich nur in häusliche Quarantäne muss?
Bei einer Quarantäne handelt es sich nicht um einen Krankenhaus-Aufenthalt. Daher besteht in diesem Zusammenhang kein Leistungsanspruch.
Müssen Sie aber aufgrund einer Corona-Erkrankung im Spital behandelt werden, wird das vereinbarte Krankenhaus-Taggeld bezahlt.
Reiseversicherung
Ich habe mich auf einer Reise mit dem Coronavirus angesteckt. Erhalte ich Leistungen aus der Reisekrankenversicherung?
Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung während einer Reise aufgrund einer Erkrankung durch Covid-19 sind versichert.
Ich habe eine Reise ins Ausland gebucht, die aufgrund des Coronavirus nicht durchgeführt werden kann, deckt das die Reiseversicherung?
Im Zusammenhang mit dem Coronavirus besteht leider kein Stornoschutz aus Ihrer Reisestornoversicherung, da es sich bei COVID-19 um eine Pandemie handelt, was in den Versicherungsbedingungen der meisten Reiseversicherer als Grund für eine Stornierung ausgenommen ist.
Ablebensversicherung
Hat das Coronavirus eine Auswirkung auf meinen Ablebens-Versicherungsschutz?
Ihr Versicherungsschutz bleibt weiterhin aufrecht.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle einer Corona Infektion?
Ja, die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Erkrankung des Versicherungsnehmers, auch wenn es sich um eine Pandemie handelt.
Die berufliche Ausfallzeit muss allerdings im Normalfall länger als 6 Monate dauern. Für den Zeitraum einer Quarantäne besteht keine Leistung, da diese weniger als 6 Monate umfasst.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Bezahlt meine Betriebsunterbrechungsversicherung den Schaden, der mir durch die Schließung durch das Coronavirus entsteht?
Werden Betriebe aufgrund des derzeitigen Erlasses der Bundesregierung oder von anderen Behörden unter Quarantäne gestellt oder dürfen diese ihr Geschäft nicht öffnen, besteht seitens der Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT) Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie Ihre Tätigkeit auf keinem anderen Weg ausüben können. Je nach Versicherungsunternehmen gibt es hier Unterschiede, die von Ihrem Berater geprüft werden sollten.
Eine Deckung besteht auch, wenn Sie wegen eines Verdachtsfalls Ihren Betrieb schließen müssen oder selbst an Covid-19 erkranken. Zu beachten ist hier die vereinbarte Karenzfrist in Ihrem Vertrag. Aber Achtung: Sollten Sie Ihren Betrieb aus freiem Willen oder als Vorsichtsmaßnahme und nicht aufgrund einer behördlichen Anordnung schließen, besteht keine Deckung aus der BUFT.