(kunid) Ausfolgungen von Kennzeichentafeln und Neuanmeldungen können jetzt wieder durchgeführt werden. Freilich ist dies in Kfz-Zulassungsstellen nur unter Anwendung strikter Sicherheitsmaßnahmen möglich. Klar ist zudem: Auch bei geringem Verkehrsaufkommen müssen wir uns unbedingt an die Verkehrsregeln halten.
14. April 2020. Für viele Kfz-Besitzer war dies ein magisches Datum.
Denn quasi rechtzeitig vor dem Beginn der Sommersaison hat das Verkehrsministerium nun bekanntgegeben, dass Kfz-Zulassungsstellen, die bei den Haftpflichtversicherungen eingerichtet sind, ihren Betrieb seit diesem Datum wieder aufnehmen.
Dies ist umso wichtiger, als in dieser Jahreszeit nicht selten Anträge auf Wiederausfolgung von Kennzeichentafeln eingehen – wir sprechen über Motorräder, Wohnmobile und Cabrios, die über den Winter vorübergehend stillgelegt wurden.
Dazu kommen natürlich Neuanmeldungen, Wohnsitzänderungen und viele weitere Dienstleistungen, die bearbeitet werden müssen.
Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen
Die Sicherheitsmaßnahmen in und rund um Kfz-Zulassungsstellen sind gesetzlich klar geregelt: In den Geschäftslokalen werden sich nicht mehr als ein Antragsteller pro 20 m² befinden dürfen. Dies wird erforderlichenfalls durch Zugangskontrollen sichergestellt.
Zudem muss auch in den Kfz-Zulassungsstellen ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen den anwesenden Personen eingehalten werden. Das trifft auch auf die Beschäftigten zu.
Sämtliche anwesende Personen müssen außerdem einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Weiters muss sichergestellt sein, dass geeignete Handdesinfektionsmöglichkeiten für alle Personen bereitstehen und alle Flächen regelmäßig desinfiziert werden.
Womit zu rechnen ist
Da die Sicherheitsmaßnahmen die Kapazitäten der Zulassungsstellen belasten können, ist mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.
Empfohlen wird daher eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, bei der man die konkrete Dienstleistung, die man in Anspruch nehmen möchte, vorab beschreibt, damit die persönliche Anwesenheit des Antragstellers in der Zulassungsstelle möglichst kurzgehalten wird.
Wichtig ist außerdem zu beachten, dass, solange die verhängten Ausgangsbeschränkungen in Kraft sind, auf nicht unbedingt notwendige dringende Fahrten verzichtet werden sollte.
Reiht man sich jetzt wieder in den Straßenverkehr ein, gelten nach wie vor die geübten Verkehrsregeln. Eh klar und logisch? Nicht wirklich! Den ÖAMTC erreichen aktuell vermehrt verunsicherte Anrufe, ob im Zuge der verordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nun auch andere Regeln im Straßenverkehr gelten. Rufen wir uns einige also nochmals kurz in Erinnerung.
Regeln einhalten, um Unfälle zu vermeiden
Es gibt immer wieder Beobachtungen, dass Lenker ohne zu blinken die Spur wechseln oder Fußgänger mitten auf der Straße spazieren. Die klare Antwort von ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger lautet: „Die Straßenverkehrsordnung gilt immer, auch bei derzeit verringertem Verkehrsaufkommen. Dieses soll nicht dazu verleiten, bestehende Verhaltens- und Verkehrsregeln aufzuweichen.“
Klar ist: Egal, wie man seine notwendigen Wege derzeit zurücklegt: Möchte man abbiegen, müssen Autofahrer rechtzeitig blinken und Radfahrer ein entsprechendes Handzeichen geben – das gilt jetzt genauso wie zuvor.
Unser aller Verantwortungsbewusstsein ist jetzt gefragt: Wir müssen uns an die bekannten Regeln im Straßenverkehr halten und umsichtig handeln – nicht nur zum Selbstschutz, sondern auch zum Schutz anderer Personen.
Wir sollten defensiv und rücksichtsvoll unterwegs sein. Denn auch jetzt sind wichtige Berufsgruppen wie Einsatzkräfte, Lieferautos oder private Hilfsdienste im Einsatz und müssen ungestört vorankommen. Brenzlige Situationen oder gar Unfälle müssen unbedingt vermieden werden – gleich, ob man mit Auto, Rad oder zu Fuß unterwegs ist. Nach wie vor gilt: Gemeinsam schaffen wir das!