(kunid) Seit 1. September 2021 gilt die Gesetzesnovelle zum „Raserpaket“. Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und im Führerscheingesetz beziehen sich vor allem auf die massive Überschreitung der gesetzlichen Tempolimits im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen und den damit verbundenen Strafen und Führerscheinmaßnahmen.
Vor allem wurde das neue „Raserpaket“ auch in Kraft gesetzt, um wirksam gegen illegale Straßenrennen vorgehen zu können.
Diese wurden in vielen Gemeinden zur immer größeren Belastung und Gefahrenquelle, weiß ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer über die Hintergründe.
Für eine abschreckende Wirkung der Strafen bei extremer Raserei ist es somit wichtig, dass diese Maßnahmen ausreichend kommuniziert werden, das war also auch ein Grund für diese Novelle.
Bekanntmachung der Verschärfung ist gut – Kontrollen entscheidend
Entscheidend sind aber die Dichte und Qualität der Überwachung durch die Exekutive, denn nur die Strafdrohungen allein schrecken echte Raser nicht ab.
Um bei so schwerwiegenden Strafmaßnahmen Rechtssicherheit zu gewährleisten, plädiert der ÖAMTC daher dafür, dass bei Lasermessungen eine entsprechende Fotodokumentation der Geschwindigkeit und des Kennzeichens stattfindet, um Ablesefehler zu vermeiden.
Führerscheinentzugsdauer und Strafhöchstmaß verdoppelt
Wer künftig die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet oder Freiland massiv überschreitet, muss ab September mit einem deutlich längeren Führerscheinentzug rechnen.
Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat. Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es, je nach Schwere, drei bis sechs Monate.
Teils verdoppelte Strafzahlungen
Ist eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im Führerscheinregister erst nach vier Jahren ab.
Danach gilt eine gleichartige Übertretung wieder als „erstmalig“.
Zusätzlich wurden die Strafen bei schweren Übertretungen teilweise mehr als verdoppelt, etwa das Höchstmaß von 2.180 auf 5.000 Euro.
Die im Zuge des Raserpakets ebenfalls diskutierte Beschlagnahmung von Fahrzeugen dürfte in den nächsten Monaten konkretisiert werden.