(kunid) Die Sonne glüht vom Himmel, die Quecksilbersäule des Thermometers schießt in die Höhe – aber im Dienst soll man trotzdem picobello gekleidet sein, auch wenn sich in den vergangenen Jahren in den Firmen kleidungstechnisch Vieles getan hat.
Wer in einem Geschäft für Teenager Mode verkauft, hat es in diesen Tagen gut. Die Verkäuferin im Minirock mit ihrem bauchfreien Leiberl passt super in den Laden und zur jugendlichen Kundschaft. Wer im gleichen Outfit an seinem Arbeitsplatz in einer Versicherung, Bank oder Anwaltskanzlei auftaucht, erntete dagegen zumindest Stirnrunzeln, wenn nicht Schlimmeres – denn dort ist auch an Hundstagen förmlichere Kleidung gefragt
Die Bestimmungen für Arbeitnehmer sind ziemlich klar, wobei man zwischen betrieblichen Bekleidungsregeln und Vorschriften auf der einen Seite und bestimmten Maßnahmen aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes unterscheiden muss.
Kleidung dem Betrieb anpassen
Im Klartext: Die Kleidung ist auch in den heute lockererem Zeiten dem Arbeitsplatz und der Art des Betriebes anzupassen. Bestehende Bekleidungsvorschriften müssen daher prinzipiell auch bei Hitze befolgt werden. Und wenn eine Dienstuniform vorgeschrieben ist, muss man sie auch bei tropischen Temperaturen tragen.
Selbst die strengsten Bekleidungsregeln können natürlich gelockert werden, aber nicht selbständig, sondern nur in Absprache mit den Vorgesetzten. Üblicherweise gibt es damit keine Probleme, weil auch die Kunden für lockere Bekleidung Verständnis haben und gar nicht erwarten, dass ihnen ihr Gesprächspartner bei brütender Hitze mit Anzug und Krawatte und zugeknöpftem Hemdkragen gegenübertritt.
Schutzkleidung unbedingt vorgeschrieben
Kein Pardon gibt es dagegen bei Schutzkleidung, die in einem Betrieb zur Sicherheit der Arbeitnehmer vorgeschrieben ist. So müssen zum Beispiel der Helm auf der Baustelle aufgesetzt und die schweren Arbeitsschuhe bzw. die Schutzmaske getragen werden.
Wer im Freien arbeitet sollte unbedingt auf die richtige Bekleidung achten. Empfehlenswert ist luftdurchlässige UV-sichere Kleidung oder ein weites Gewand in hellen Farben. Bei körperlicher Anstrengung ist Schweiß aufsaugendem Material wichtig und eine Kopfbedeckung, die eine gute Durchlüftung sicherstellt.
Die Pflichten des Unternehmens
Nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch die Firma hat bestimmte Verpflichtungen. So muss ein Unternehmen bei der Arbeit im Freien für Sonnenschutzbrillen und ein geeignetes Sonnenschutzmittel sorgen und Schutzhandschuhe für das Angreifen erhitzter Oberflächen zur Verfügung stellen.