(kunid) Der sogenannte „Gender Pension Gap“ ist wesentlich auf die geschlechterspezifische Aufgabenteilung zwischen Haus- und Erwerbsarbeit zurückzuführen, wie Swiss Life in einer umfassenden Studie aufzeigt. Besonders hart treffen solche Vorsorgelücken geschiedene Frauen.
Eine neue Swiss Life-Studie zeigt: Die Auswirkungen einer Scheidung auf die Altersvorsorge sind für Frauen besonders groß. Diese werden aber häufig leider unterschätzt.
Pensionsunterschiede in der beruflichen Vorsorge entstehen für Frauen während der Ehe aufgrund von Kinderbetreuung und damit einhergehender reduzierter Erwerbstätigkeit.
Vergessen wird jedoch oft, dass zwei Drittel aller Scheidungen vor dem 50. Altersjahr stattfinden. Zu einem Zeitpunkt also, in dem in der zweiten Säule typischerweise weniger als die Hälfte des künftigen Vorsorgeguthabens angespart wurde und entsprechend ein wesentlicher Teil des Sparprozesses noch bevorsteht.
Eine Unterhaltszahlung reduziert den Gender Pension Gap nur begrenzt
Die Kinderbetreuung fällt nach der Scheidung in etwa acht von zehn Fällen hauptsächlich den Müttern zu.
Kann die kinderbetreuende Ex-Partnerin nach der Scheidung nicht Vollzeit arbeiten, erhöhen Unterhaltszahlungen die Neigung von Frauen zwar, individuell fürs Alter zu sparen – was tatsächlich zur Reduktion des Gender Pension Gap beitragen kann.
Allerdings, und jetzt kommt das große allerdings, erhält eine Mehrheit der befragten geschiedenen und teilzeitarbeitenden Mütter entweder keine solchen Unterhaltszahlungen oder kann trotz dieser nicht fürs Alter sparen.
Somit gilt überwiegend: Der Gender Pension Gap bei Geschiedenen bleibt daher vielfach weiter bestehen.
Starker Rückzug vom Berufsleben während der Ehe wirkt lange nach
Zudem entstehen auch lange nach der Scheidung und der Kinderbetreuungsphase oft noch erhebliche Vorsorgelücken, weil auch viele geschiedene Frauen, die keine Kinder (mehr) betreuen, nicht Vollzeit arbeiten.
Ein starker Rückzug vom Berufsleben während der Ehe kann sehr lange nachwirken.
Obwohl eine Scheidung also tiefgreifende Konsequenzen für die Altersvorsorge hat, wird dieser Umstand sehr häufig unterschätzt: Nur gut ein Fünftel der befragten Frauen hat sich während der Scheidung ernsthaft damit auseinandergesetzt.
Lediglich 14 % haben sich laut Swiss Life vor der Scheidung zu den Auswirkungen auf die Altersvorsorge beraten lassen.
Auseinandersetzung mit dem Thema und Fuß im Arbeitsmarkt behalten sind zentral
Die Ergebnisse der Studie legen jedoch genau das nahe: Sich bereits im Rahmen einer Scheidung mit deren Auswirkungen auf die Altersvorsorge auseinanderzusetzen und sich rechtzeitig beraten zu lassen, lohnt sich.
Aus Vorsorgeperspektive empfiehlt die Studie zudem, dass Frauen trotz der scheinbaren Sicherheit der Ehe – möglichst Vollzeit – im Arbeitsmarkt bleiben sollten.
Adressat dieser Empfehlung ist auch der Ehepartner, der so Swiss Life, „seinen Beitrag zu leisten hat, damit dies gelingen kann“.
Politik und Arbeitgeber sind gemäß der Studie ebenfalls aufgefordert, den Verbleib von Müttern im Arbeitsmarkt zu fördern. Dies ermöglicht Frauen im Scheidungsfall nicht nur ein finanziell selbstbestimmteres Leben, sondern führt langfristig tendenziell auch zu tieferen Kosten im Umlageverfahren.
Somit bleibt abschließend noch zu sagen: Augen auf bei der Partnerwahl!