(kunid) Die Urlaubssaison ist noch in vollem Gange und den ÖAMTC erreichen aktuell vermehrt Fragen zum Umgang mit Mietwagen – einige Mitglieder berichten auch von Problemen im Fall von Schäden. Eine Vollkasko-Versicherung kann hier dem Schlimmsten vorbeugen.
So sehr wir uns auch auf unseren Urlaub freuen – Vorsicht sollte freilich auch in diesen schönsten Wochen des Jahres herrschen.
Reisende sollten tatsächlich die aktuell gültigen Einreisebestimmungen ihres Urlaubslandes kennen – aber auch über die Tücken der Buchung eines Mietwagens Bescheid wissen.
„Es ist immer ratsam, sich für die Buchung Zeit zu nehmen und das Kleingedruckte auch wirklich zu lesen – so vermeidet man böse Überraschungen im Nachhinein“, rät daher ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner.
Die Expertin hat die wichtigsten Tipps parat.
Versicherung
Um bei Unfällen abgesichert zu sein, empfiehlt sich prinzipiell eine Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz und ohne Selbstbehalt.
Die Versicherungssumme der Haftpflicht sollte mindestens eine Million Euro betragen.
Glas, Felgen und Reifen sind bestenfalls mitversichert.
Zusatzkosten
Ein Aufpreis für Ausstattung wie Navi oder Kindersitze ist nachvollziehbar – hier lohnt sich allerdings ein Preisvergleich vorab.
Manchmal sind Mehrkosten allerdings auch versteckt, z.B. in Form eines Aufpreises für sehr junge Fahrer oder die Rückgabe an einem anderen Ort.
Generell sind Extra-Leistungen bei der Buchung meist günstiger als bei der Übernahme vor Ort.
Kreditkarte
Bereits bei der Buchung muss man beachten, dass der Name des Hauptmieters mit dem Namen auf der Kreditkarte übereinstimmt – anderenfalls wird die Kreditkarte für die Hinterlegung der Kaution nicht akzeptiert.
Zudem muss die Kreditkarte für die Kaution ausreichend gedeckt sein. Sonst kann auch dann die Aushändigung verweigert werden.
Achtung: Mittlerweile ist die Eingabe des PINs die gängige Art der Zahlungsbestätigung. Wer den Code für seine Kreditkarte nicht kennt, sollte diesen rechtzeitig bei der Bank anfordern.
Fahrzeugcheck
Bei der Fahrzeugabholung sollte genau auf Vorschäden geachtet werden – und dass diese im Übergabe-Protokoll vermerkt sind.
Auch bei der Rückgabe sollte man darauf bestehen, dass das Fahrzeug vor Ort auf Schäden geprüft und das Ergebnis schriftlich festgehalten wird.
Verkehrsstrafen
In den Vertragsbedingungen legen viele Vermieter fest, Verkehrsstrafen oder nicht bezahlte Park- oder Mautgebühren nachträglich von der Kreditkarte abzubuchen – oft ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Kunden, dafür aber zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr.
Daher gilt es, die AGBs genau zu lesen und abzuklären, wie Straßengebühren verrechnet werden. Und natürlich: Die Verkehrsbestimmungen im Ausland sollten gekannt und eingehalten werden.
Abrechnung
Findet man, retour aus dem Urlaub, nicht nachvollziehbare Abbuchungen auf der Kreditkartenabrechnung, heißt es, rasch zu handeln – denn sonst läuft man Gefahr, etwaige Einspruchsfristen für ungerechtfertigte Abbuchungen zu verpassen.
In diesem Sinne: Haben Sie einen schönen Urlaub – und denken Sie rechtzeitig auch an die Möglichkeit einer Vollkasko-Versicherung, sofern Sie überlegen, ein Leihauto zu mieten.