(kunid) Es bedarf aber noch eines Rechtsrahmens, um die Daten technisch nutzbar zu machen, so die Allianz. Unter den Kunden besteht durchaus Bereitschaft, Fahrzeugdaten mit dem Versicherer zu teilen: in einer Umfrage in Deutschland ist dafür jeder Zweite offen.
Ende Juni haben das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat eine politische Einigung über ein „EU-Datengesetz“ erzielt. Das mit diesem verfolgte Ziel besteht darin, „harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“ zu schaffen.
Daran hat auch die Versicherungswirtschaft ein Interesse, gerade auch mit Blick auf das „vernetzte Auto“, bei dessen Nutzung reichlich Daten anfallen. Das war auch Thema beim „11. Allianz-Auto-Tag“ im Allianz Zentrum für Technik (AZT) in Ismaning.
„Wir begrüßen den EU Data Act“, sagte Klaus-Peter Röhler, Mitglied des Vorstands der Allianz SE. Das Datengesetz folgt dem Grundsatz „Mein Gerät, meine Daten“, so Röhler. „Wir unterstützen diese Idee.“
Neue Versicherungsleistungen und Services
Die Übertragbarkeit von im Fahrzeug gesammelten Daten könne zu „echten Innovationen“ führen, so Röhler weiter. Mit detaillierten Daten aus dem Fahrzeug ortet die Allianz die Möglichkeit, neue Versicherungsleistungen und Services zur Verfügung zu stellen.
Bei einem Unfall könnte durch die Auswertung von Positions- und Crashsensor-Daten das Schadenausmaß automatisch und in Echtzeit erfasst und, wenn nötig, medizinische Hilfe geleistet werden.
Außerdem könnten sofort ein Abschleppdienst benachrichtigt, ein Leihwagen reserviert, passende Ersatzteile bestellt und ein Werkstatttermin für die Versicherten vereinbart werden. In der Vergangenheit hat der Kunde den Versicherer informieren müssen, künftig kann der Versicherer „proaktiv“ auf die Kunden zugehen.
„Können risikogerechtere Versicherungsangebote kalkulieren“
Und: „Wir können deutlich risikogerechtere Versicherungsangebote kalkulieren“, die sowohl die Fahrweise als auch die Ausstattung des Fahrzeugs mit Sicherheitssystemen – und ob diese ein- oder ausgeschaltet sind – berücksichtigen.
Gleichzeitig können die Sensor- und Kameradaten für die ordnungsgemäße, korrekte und faire Untersuchung eines Unfalls und zur Haftungsklärung verwendet werden.
Besondere Bedeutung wird Fahrzeugdaten zukommen, wenn autonome und KI-gestützte Systeme das Auto steuern. Röhler: „Betroffene, aber auch die Gesellschaft, haben ein Recht darauf zu erfahren, ob der Mensch oder die Maschine den Unfall verursacht hat.“
Bereitschaft, Daten zu teilen
Großteils sind Autofahrer bereit, ihre Autodaten an ihren Versicherer weiterzugeben, wenn sie im Gegenzug verbesserte Serviceleistungen erhalten, heißt es von der Allianz. Sie stützt sich dabei auf eine aktuelle eigene Umfrage, die in fünf Ländern durchgeführt wurde.
In Deutschland, wo 1.200 Personen befragt wurden, äußerten sich 53 % in diesem Sinne, in Großbritannien (1.000 Teilnehmer) 61 %.
Rechtsrahmen für technische Nutzbarmachung fehlt noch
Das EU-Datengesetz schafft allerdings nur die rechtliche Grundlage für die grundsätzliche Weitergabe von Daten aus dem Fahrzeug an Dritte.
Es fehlt noch der Rechtsrahmen, der konkretisiert, auf welche technische Weise die Daten aus dem Fahrzeug für alle Marktteilnehmer nutzbar gemacht werden können. Hierfür muss der Gesetzgeber „schnellstmöglich eine praktikable Lösung finden“.
Ganzheitlich betrachten
Angesprochen werden auch die Risiken der Vernetzung: Je komplexer die Systeme werden, desto anfälliger können sie für Softwarefehler oder unerwünschten Zugriff durch Dritte sein.
Dies betrifft die gesammelten Daten des Fahrzeugs ebenso wie die persönlichen Daten der Lenker, die durch Vernetzung geteilt werden.
„Nur wenn transparent ist, welche Daten wofür verwendet werden, können wir die Vorteile der Digitalisierung richtig zur Geltung bringen“, so Vorstandschef Rémi Vrignaud abschließend.