(kunid) 50 % der Männer hatten eine Alterspension von weniger als 2.202 Euro, die Hälfte der Frauen weniger als 1.154 Euro. Auch über die Höhen in anderen Pensionsarten geben Daten der Sozialversicherungsträger Auskunft.
Im Jahr 2022 haben die Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung 2.502.792 Pensionen aufgrund des Alters, der Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit sowie in Form von Witwen-/Witwer- und Waisenpensionen geleistet.
Davon waren 75,5 % (1.889.734) Alterspensionen, 17,6 % Witwen- und Witwerpensionen, 5,0 % Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspensionen und 1,8 % Waisenpensionen. Das geht aus Daten der Statistik Austria und des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger hervor.
Zu beachten ist dabei: „Pensionen“ sind nicht gleich „Pensionsbezieher“, da eine Person mehr als eine Pension beziehen kann.
Pensionsbezieher
So bezogen zur Jahresmitte 2022 (1. Juli) 1.564.200 Personen eine einzige Alterspension. Weitere 307.379 Personen bezogen sowohl eine Alters- als auch eine Witwen-/Witwerpension. 662 Personen erhielten eine Alters- und eine Waisenpension.
Eine Invaliditäts-/Erwerbsunfähigkeitspension als einzige Pension bekamen 119.994 Personen. Eine Kombination mit einer Witwen-/Witwerpension erhielten 2.141 Personen, eine Kombination mit einer Waisenpension 1.117 Personen.
Witwen-/Witwerpensionen als einzige Pension hatten 200.067 Personen. Waisenpensionen (bzw. Versorgungsgenüsse) erhielten 45.318 Personen. Ruhegenüsse gab es für 220.297 Personen. Auch hier gab es zusätzlich Doppelbezüge.
Zusammengefasst: 2,15 Millionen Personen hatten eine einzige Pension, 346.295 hatten zwei, und eine kleine Anzahl (3.598 Personen) erhielt drei oder mehr Pensionen.
Pensionshöhe – im arithmetischen Mittel
Wie hoch sind die Pensionen im Durchschnitt? Im arithmetischen Mittel – die folgenden Zahlen beziehen sich auf Dezember 2022 – belief sich die 14-mal ausgezahlte Alterspension auf 1.686 Euro brutto, wobei der Betrag bei den Männern mit 2.229 Euro deutlich höher ist als bei den Frauen (1.313 Euro).
Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspensionen hatten eine Höhe von 1.340 Euro (Männer: 1.461; Frauen: 1.093). Witwen-/Witwerpensionen beliefen sich auf 944 Euro (Männer: 425; Frauen: 1.009), Waisenpensionen auf 466 Euro (Männer: 466; Frauen: 467).
Pensionshöhe – Median
Die Daten geben außerdem Auskunft über die Medianpension: Bei den Alterspensionen waren im Dezember vergangenen Jahres 50 % der monatlichen Bruttopensionen niedriger als 1.533 Euro (Männer: 2.202; Frauen: 1.154).
Bei Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspensionen betrug der entsprechende Wert 1.190 Euro (Männer: 1.349; Frauen: 1.030), bei den Witwer-/Witwenpensionen 977 Euro (Männer: 354; Frauen: 1.020), bei den Waisenpensionen 396 Euro (Männer: 395; Frauen: 396).