(kunid) Häufigstes Problem ist Lärm. Eine Zunahme der Fälle registriert der Versicherer D.A.S. bei Beleidigungen, Drohungen, Unhöflichkeit. Eine Umfrage von Immoscout24 untermauert den Befund, dass ein beachtlicher Teil der Bevölkerung nicht darauf achtet, ob sein Verhalten die Nachbarn stören könnte.
Wie lieb sind unsere Nachbarn? Fast ein Viertel der Österreicher haben Probleme mit den Nachbarn, und durch Corona und die dadurch bedingten Lockdowns ist die Anzahl der Rechtsschutzfälle rund um Nachbarschaftsstreitigkeiten noch gestiegen, so eine aktuelle Meldung der D.A.S. Rechtsschutz AG.
Die Nachbarschaftsprobleme drehen sich häufig um das Thema Lärm. Das ist auch kein Wunder; immerhin verbringen Menschen pandemiebedingt mehr Zeit zu Hause, nutzen häufiger Home-Office oder müssen ihre Kinder im Home-Schooling unterstützen.
Abseits dessen machen auch Rasenmäher, Hundebellen, Kindergeschrei oder laute Musik den Lärm zum häufigsten Streitgrund.
Die häufigsten Gründe für Nachbarschaftskonflikte
Zu den häufigsten Gründen für nachbarschaftliche Rechtsprobleme gehören außerdem über die Grenze wachsende Bäume, Äste und Pflanzen oder auch Essensgerüche.
An vierter Stelle folgen Besitzstörungen. Stichwort: verstellte Einfahrten durch Autos oder Fahrräder. In vielen Fällen kommt es zu einer Besitzstörungsklage.
Dass der Stress seit Corona zugenommen hat, wird schließlich „auch durch die gestiegene Anzahl an Rechtsfällen wegen Beleidigungen, Beschimpfungen und übler Nachrede deutlich“, so die D.A.S.
Umfrage weist auf Lärmproblem hin
Erst vor kurzem hat die Scout24 AG, Betreiberin der Immobilienplattform Immoscout24, Ergebnisse aus einer Umfrage rund ums Wohnverhalten veröffentlicht.
Die Daten bestätigen die Lärmproblematik: Wer Glück hat, kann den Nachbarn beim Tanzen zu lauter Musik (46 %) oder beim lauten Singen (42 %) zusehen oder -hören.
Wer keinen Fernseher hat, hat gute Chancen, zumindest die Tonspur mitzubekommen. Denn 39 % sehen gerne bei offenem Fenster laut fern.
Und rund ein Drittel der Österreicher kennt auch keinen Genierer, wenn es um laute Partys geht, die in den eigenen vier Wänden stattfinden.
Essensgerüche und -reste
Auch zum Thema Gerüche wurde gefragt.
Demnach kocht jeder Zweite gerne „stark riechende Speisen und lässt die Nachbarn dabei großzügig an der Geruchsexplosion teilhaben“.
Apropos Essen: Wer unter Fenstern vorbeigeht, sollte achtsam sein, „wenn von oben etwas herunterrieselt“: Ein Viertel der Österreicher wirft nämlich gerne das eine oder andere Mal Essensbrösel aus dem Fenster.
Rechtliche Handhabe nur unter bestimmten Bedingungen
Das Nachbarrecht bietet grundsätzlich die Möglichkeit, gegen Störungen vorzugehen, letztlich mittels Besitzstörungsklage.
„Dafür ist es aber notwendig, dass diese sogenannten ,Immissionen‘, also beispielsweise der Lärm oder der Geruch, das ortsübliche Maß überschreiten und zusätzlich die ortsübliche Benützung des eigenen Grundstücks oder der Wohnung wesentlich beeinträchtigt ist“, erklärt D.A.S.-Vorstandsvorsitzender Johannes Loinger.
Entscheidend für die Ortsüblichkeit ist z.B. die Intensität der Immission, die Tageszeit und die Dauer der Einwirkung.
Probleme vorab prüfen, Klage nur als letztes Mittel
Zum Gang vor Gericht rät der Versicherer aber nur als letztes Mittel – nicht nur, weil der Rechtsweg „langwierig und teuer“ ist, sondern auch, weil Streit mit den Nachbarn unangenehm ist.
Empfehlenswert ist, schon vor dem Immobilienkauf oder Einzug zu prüfen, wer die Nachbarn sind, wie es um die „Hellhörigkeit“ der Immobilie steht, und ob es bereits Probleme und Streitigkeiten gibt. Auch die Pflege guter Beziehungen zahlt sich oft aus, sodass man sich auch ohne Richter austauschen kann, wenn etwas nicht passt.
Bei verhärteten Fronten kann auch eine Mediation als Konfliktlösung in Betracht gezogen werden.
Also: Seien Sie lieb zu Ihren Nachbarn – das kommt nämlich bestimmt zurück!