(kunid) Wer kommt eigentlich für in der Waschstraße verursachte Schäden auf? Der Betreiber des Unternehmens, ist die Antwort. Was aber muss der geschädigte Autofahrer tun, um zu seinem Recht zu kommen?
Wir alle freuen uns: Endlich geht es „nach draußen“.
Viele bringen jetzt ihre Autos „auf Vordermann“, dazu gehört auch der Frühjahrsputz.
Doch wer haftet, wenn das Fahrzeug in der Wachstraße beschädigt wird?
Was alles passieren kann
Zerkratzte Spiegel, abgerissene Scheibenwischer, gebrochene Antennen – all das kommt zwar selten vor, ausgeschlossen sind solche Ärgernisse jedoch nicht.
ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki klärt auf: „Grundsätzlich entscheidet die Ursache für den Schaden, ob der Betreiber der Waschanlage aufkommen muss oder nicht.“
Bestes Beispiel sind hier die Seitenspiegel: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht in der Regel, dass eine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile keine Haftung übernommen wird, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert waren.
Die Spiegel selbst einzuklappen und die Antenne nach Möglichkeit abzuschrauben, sollte also für jeden, der sein Auto waschen lassen möchte, zu den Standard-Handgriffen gehören.
Werkvertrag zwischen Betreiber und Kunde
Freilich kann ein etwaiger Schaden am Fahrzeug aber auch durch eine Fehlfunktion der Anlage verursacht werden.
In diesem Fall braucht man sich als Kunde nicht mit der Ablehnung der Ansprüche abzufinden.
„Zwischen Betreiber und Kunde besteht ein Werkvertrag. Daher kommt es zu einer Umkehr der Beweislast für Schadenersatzforderungen, das heißt, der Betreiber kann haftbar gemacht werden, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann“, sagt der Experte des Mobilitätsclubs.
Es ist daher ratsam, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. Beschädigte Teile, Fotos sowie Zeugen können im Nachhinein hilfreich sein.
Tipps bei Schäden in der Waschstraße
Kontrollieren Sie Ihr Fahrzeug nach der Wäsche.
Melden Sie einen etwaigen Schaden umgehend beim Waschstraßenbetreiber.
Sichern Sie so viele Beweise wie möglich (Spuren, Zeugen, beschädigte Teile usw.).
Finden Sie sich nicht ohne Weiteres mit einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Ansprüche ab.
Von der Autowäsche zu Hause, bei der man mit besonderer Vorsicht vorgehen könnte, rät die ÖAMTC-Juristin hingegen ab: „Verschmutzt man dabei die Straße, können Strafen von bis zu 72 Euro verhängt werden. Die Fahrt in die Waschstraße ist aber vor allem der Umwelt zuliebe eindeutig die bessere Wahl“, so Berthold abschließend.
In diesem Sinne: Kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug gut durch die Waschstraße – und endlich in die Ferne, in die Weite, „nach draußen“.