Warning: Creating default object from empty value in /home/.sites/845/site1465/web/wp19/wp-content/plugins/_stm-post-type/redux-framework/redux-framework/inc/class.redux_filesystem.php on line 29 Welche Sportarten kann ich jetzt ausüben? – Ernst Krusch
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Welche Sportarten kann ich jetzt ausüben?

(kunid) Finden Sie im Folgenden die neuen Covid-Regeln für den Hobbysport (gültig seit 26.5.). Wie an allen öffentlichen Orten ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Stark frequentierte Plätze sind zu meiden. Insgesamt appelliert die Bundesregierung an die Eigenverantwortung.

Sofern der Abstand eingehalten wird und bestimmte Schutzmaßnahmen gesetzt werden, ist in Österreich seit 26. Mai öffentlich ausgeübter Sport wieder möglich.

Freilich gelten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen. Finden Sie diese unten.

Alle Maßnahmen gelten vorerst bis Ende Juni 2020.

Schwimmen

Darf ich ins Schwimmbad gehen? Ja, Frei- und Hallenbäder haben seit 29.5. geöffnet.

Dort sind, wie an anderen Orten des öffentlichen Raumes auch, Regeln einzuhalten, insbesondere die 1-Meter-Abstandsregel, Zugangsbeschränkungen – z.B. 10 m2/Person auf der Liegewiese bzw. 6 m2 im Wasser – und Hygienemaßnahmen.

Unterstützend wird in den meisten Innenbereichen – ausgenommen beim Duschen und in der Schwimmhalle – ein Mund-Nasen-Schutz verwendet. Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder werden nur allein oder mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen verwendet.

Obige Regeln gelten auch an nichtorganisierten Wildbadeplätzen.

Mountainbike

Darf ich mit dem Mountainbike in der Natur fahren? Ja. Empfehlenswert ist es, risikoreiche Strecken zu meiden, um vermeidbare Belastungen für die Rettungskräfte hintanzuhalten.

Rein rechtlich gilt die 1-Meter-Abstandsregelung. Höhere Geschwindigkeiten erfordern jedoch sinnvollerweise höhere Abstände beim Hintereinanderfahren. Die alpinen Vereine empfehlen daher folgende Abstände: 5 Meter bergauf, 20 Meter bergab und in der Ebene.

Überholen, wenn überhaupt, ist rasch geboten und nur erlaubt, wenn der seitliche Mindestabstand von 2 Meter eingehalten werden kann. Eine Schutzmaske ist nicht erforderlich. Das freiwillige Mitführen einer Schutzmaske wird angeregt, um diese notfalls rasch zur Hand zu haben.

Wandern

Darf ich wandern gehen? Ja. Rein rechtlich gilt die 1-Meter-Abstandsregelung. Die alpinen Vereine Österreichs haben als Grundregeln für den Bergsport folgende Empfehlungen herausgegeben.

Die Risikobereitschaft muss zurückgenommen werden und sollte unterhalb der persönlichen Leistungsgrenze bleiben.

Abstand halten – und zwar mindestens zwei Meter. Bergsport sollte nur in Kleingruppen ausgeübt werden, stark frequentierte Touren und Plätze sollten gemieden werden. Gewohnte Rituale wie Händeschütteln, Gipfelbussi, Trinkflasche anbieten usw. sollten unterlassen werden.

Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel unbedingt mitnehmen! Der Mund-Nasen-Schutz sollte vor allem auch bei Fahrgemeinschaften angelegt werden. Im Notfall gehört – wie immer – nach den üblichen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgegangen, zusätzlich gehört Mund-Nasen-Schutz verwendet.

Sport gesamt

Per Verordnung sind derzeit nur im Spitzensport beispielsweise für Sportler, Betreuer und Trainer vor erstmaliger Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes Virustestungen vorgesehen.

Ich bin in einem Hobbyfußballverein. Was gilt? Das Training darf unter Einhaltung der 2-Meter-Abstandsregelung (gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben) – also ohne Körpernähe und Körperkontakt – auf Sportstätten im Freiluftbereich durchgeführt werden.

Von der Bundes-Sport-Organisation Sport Austria empfohlen werden Trainingsgruppen mit maximal zehn Personen inklusive Trainer. Kinder unter 14 Jahren sollten während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden.

Dabei ist eine Gruppengröße von maximal 6 sinnvoll. Zuschauer dürfen die Sportstätten nicht betreten.

Welche Regeln und Verbote gibt es beim Sport sonst noch?

Sportunterricht, Kurse und Trainings dürfen unter Einhaltung der Abstandsregelungen im Freiluftbereich von Sportstätten bzw. auf öffentlichen Flächen im Freien gegeben werden.

Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch husten oder nießen) sind einzuhalten.

Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Hanteln, Schläger) sind, bevor eine andere Person sie benutzt, zu desinfizieren. Masken müssen nur beim Betreten der Innenanlagen getragen werden. Empfohlen wird, den Mund-Nasen-Schutz auch unmittelbar vor bzw. nach der Sportausübung zu tragen.

In diesem Sinne: Haben Sie Freude an Ihrem Sport – und befragen Sie auch Ihren Berater. Gilt es doch, sich gegen etwaige Freizeitunfälle abzusichern.

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