Warning: Creating default object from empty value in /home/.sites/845/site1465/web/wp19/wp-content/plugins/_stm-post-type/redux-framework/redux-framework/inc/class.redux_filesystem.php on line 29 Zu Schulbeginn ist im Straßenverkehr besondere Vorsicht gegenüber Kindern geboten – Ernst Krusch
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Zu Schulbeginn ist im Straßenverkehr besondere Vorsicht gegenüber Kindern geboten

(kunid) Auf den Straßen und rund um die Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel werden ab Schulbeginn wieder vermehrt Kinder und Jugendliche unterwegs sein, was speziell morgens und am frühen Nachmittag zu bemerken ist.

ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger nimmt den Schulbeginn zum Anlass, an die Risiken an Haltestellenbereichen zu erinnern und einige Verhaltenstipps zu geben.

Auf Warnlichter achten

An Schulbussen – erkennbar durch eine Schulbuswarntafel – darf bei eingeschalteter Warnblinkanlage nicht vorbeigefahren werden – egal, ob Rad, Motorrad, Pkw, Bus oder Lkw. Man muss damit rechnen, dass Personen ein- bzw. aussteigen und die Straße queren. Die ÖAMTC-Expertin appelliert außerdem an die Buslenker, auf den zeitgerechten Einsatz der Warnlichter zu achten.

Linienbusse nur mit Vorsicht überholen

An gewöhnlichen Linienbussen ist das Vorbeifahren auf der linken Seite grundsätzlich gestattet, trotzdem gilt erhöhte Vorsicht, reduziertes Tempo und volle Konzentration auf Personen im Haltestellenbereich. Insbesondere kurz vor Schulbeginn bzw. zu Schulschluss muss man immer mit Schülern, oft auch mit Schülergruppen, auf der Straßenfläche rechnen.

Ratsam ist es, das Tempo zu reduzieren und den Seitenabstand zu erhöhen. Dadurch wird ein möglicher Anhalteweg verkürzt und der Einsichtsbereich allgemein vergrößert.

Bei Kindern gilt der Vertrauensgrundsatz nicht

Das bedeutet, als Fahrzeuglenker muss man unerwartetes Verhalten von Kindern ausgleichen. Sobald man die Querungsabsicht eines Kindes erkennt, muss gefahrloses Queren für das Kind ermöglicht werden. Dazu gehört auch, auf dem Fahrrad das Tempo zu reduzieren und zu versuchen, Augenkontakt zum Kind herzustellen.

Gemeinden für adäquate Infrastruktur verantwortlich

Eltern oder Erziehungspersonen müssen die Kinder über sicheres Verkehrsverhalten informieren, es ihnen vorzeigen und selbst ein Vorbild sein.

Zudem sind Gemeinden für die Instandhaltung von Halte- und Querungsstellen verantwortlich. Diese sollten im Idealfall gut beleuchtet sein. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, für ausreichende und sichere Warteplätze an den Haltestellen zu sorgen: Keinesfalls sollten Schüler zum Warten knapp neben der Fahrbahn stehen müssen.

Ebenso sollte allen zu Fuß gehenden Personen ein problemloses, sicheres Überqueren der Fahrbahn zwischen beidseitigen Haltestellenbereichen möglich sein.
Allerdings sollten Fußgänger nie nach dem Verlassen des Busses oder der Straßenbahn knapp vor oder hinter dem Verkehrsmittel die Fahrbahn überqueren, da andere Verkehrsteilnehmer sie leicht übersehen könnten.

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